Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten sowohl mit dem ÖV, dem Auto, oder dem Velo entstanden sein. Bei dem Abzug von Fahrtkosten gilt es verschiedene Details zu berücksichtigen. Denn die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.